Ihr Strafverteidiger aus Bregenz in Vorarlberg und Liechtenstein

Eine wichtige Regel: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“

Falls Sie irgendwann mit dem Strafrecht in Berührung kommen sollten, sollten Sie sich dieses Sprichwort zu Herzen nehmen. Alles, was Sie im Ermittlungsverfahren zu Protokoll geben, kann Ihnen im Hauptverfahren zum Verhängnis werden. Deshalb sollte bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Strafverteidiger beigezogen werden, um (spätere) Missverständnisse gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausschließen zu können. Die im Ermittlungsverfahren begangenen Fehler können nämlich im späteren Verfahrensstadium nur mehr schwer ausgebessert werden.

 

Meine anwaltliche Vertretung von Opfern von Straftaten

Auch die Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und dadurch bereits im Strafverfahren einen (Teil-)Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Auf diese Weise können ideale Voraussetzungen für ein daran anschließendes Zivilverfahren geschaffen werden, in dem die zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang übernehme ich auch die Vertretung von Opfern und Privatbeteiligten im Strafverfahren.

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