Dr. Halil ARSLAN in Bregenz – Ihr Anwalt für Mietrecht in Vorarlberg

Meine Beratung zum Mietrecht

Als Ihr Anwalt berate und unterstütze ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Mietrechts. Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit dieser Rechtsmaterie in Berührung kommt. Vorweg ist stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt, denn viele Mieterschutzbestimmungen betreffen nur Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

 

Die Beachtung der Fristen

Von besonderer Bedeutung sind auch die Befristungsregelungen im Mietrecht. Bei Wohnungen muss gemäß § 29 MRG die vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung des Mietvertrages mindestens 3 Jahre betragen. Wird eine kürzere Vertragsdauer ‚vereinbart‘, wird die Befristung zumeist unwirksam sein. Als Folge ist der Vertrag dann unbefristet und im Bereich des MRG kaum mehr zu kündigen. Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter einer Wohnung auch bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich zu kündigen.

 

Einige ‚Klauselentscheidungen‘ des Obersten Gerichtshofes haben mietvertragliche Vereinbarungen über die Erhaltungspflicht, zum Beispiel von Heizthermen, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wurden, für rechtswidrig erklärt. Aus solchen Gründen empfiehlt es sich, bei der Erstellung von Mietverträgen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.