Strafrecht
Anwalt für Strafrecht Bregenz
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.
Falls Sie irgendwann mit dem Strafrecht in Berührung kommen sollten, sollten Sie sich dieses Sprichwort zu Herzen nehmen. Alles was Sie im Ermittlungsverfahren zu Protokoll geben werden, kann Ihnen im Hauptverfahren ein Verhängnis werden. Deshalb sollte bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Strafverteidiger beigezogen werden, um (spätere) Missverständnisse gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausschließen zu können. Die im Ermittlungsverfahren begangenen Fehler können nämlich im späteren Verfahrensstadium nur mehr schwer ausgebessert werden.
Ich betreue und verteidige meine Klientinnen und Klienten in sämtlichen Gebieten des Strafrechts. Die Strafverteidigung wird dabei von mir intensivst und ausschließlich im Interesse meiner Mandantinnen und Mandanten vorgenommen.
Auch Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und bereits im Strafverfahren einen (Teil)Schadenersatz- bzw Schmerzengeldanspruch geltend machen. So können ideale Voraussetzungen für ein daran anschließendes Zivilverfahren geschaffen werden, in dem die zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang übernehme ich auch die Vertretung von Opfern und Privatbeteiligte im Strafverfahren.
Dr. Halil ARSLAN. Ihr Anwalt für Strafrecht und Strafverteidigungen in Bregenz, Vorarlberg und Liechtenstein.