Ihr Anwalt Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht mit Dr. Halil ARSLAN in Bregenz - Vorarlberg und Liechtenstein

Die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche

Als Ihr Anwalt für Schadenersatzrecht berate ich Sie umfassend über Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und fordere den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zur Schadenersatzleistung auf. Umgekehrt unterstütze ich Sie auch, wenn gegen Sie Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Interessen meiner Klientinnen und Klienten haben grundsätzlich Vorrang. Darum bin ich stets bemüht, für Sie die bestmögliche wirtschaftliche Lösung eines Schadensfalles zu erzielen. Ist aber eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, mache ich Ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich vor Gericht geltend bzw. verteidige ich Sie gegenüber ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen Dritter.

 

Gewährleistungsansprüche und Fristen

Ich berate und unterstütze Sie auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Bei der Gewährleistung handelt es sich um die gesetzlich vorgesehene verschuldungsunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware oder Leistung. Wollen Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, müssen auf jeden Fall die gesetzlich vorgesehenen Fristen im Auge behalten. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt grundsätzlich bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre.