Anwalt für Mietrecht Bregenz

Als Ihr Anwalt berate und unterstütze ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Mietrechts.

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit dieser Rechtsmaterie in Berührung kommt.

Vorweg ist stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt, denn viele Mieterschutzbestimmungen betreffen nur Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

Von besonderer Bedeutung sind auch die Befristungsregelungen im Mietrecht. Bei Wohnungen muss gem. § 29 MRG die vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung des Mietvertrages mindestens 3 Jahre betragen. Wird eine kürzere Vertragsdauer "vereinbart", wird die Befristung zumeist unwirksam sein, der Vertrag ist dann unbefristet und im Bereich des MRG kaum mehr zu kündigen.

Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter einer Wohnung auch bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich zu kündigen.

Einige "Klauselentscheidungen" des Obersten Gerichtshofes haben mietvertragliche Vereinbarungen über die Erhaltungspflicht, zB von Heizthermen, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wurden, für rechtswidrig erklärt. Es empfiehlt sich bei der Erstellung von Mietverträgen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Mietrecht ist einem ständigen Wandel unterlegen. Mietveträge und alte Vertragsmuster, die noch vor wenigen Jahren hieb und stichfest waren, könnten mittlerweile rechtswidrig geworden sein.

Dr. Halil ARSLAN. Ihr Anwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht in Bregenz, Vorarlberg und Liechtenstein.

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